VERTRAGSRECHT

Ein Rechtsgeschäft zwischen zwei oder mehreren Personen (seien dies natürliche oder auch juristische Personen) endet im Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Hierin kommen die (Vertrags-)Parteien zu übereinstimmenden Willenserklärungen, die optimaler Weise in schriftlicher Form und durch alle Parteien unterfertigt ausgeführt werden. Zwar gelten auch mündliche Verträge / Vereinbarungen, doch rate ich immer zu schriftlichen und wenn möglich alle Gegebenheiten umfassende Verträge, um bei späteren Streitigkeiten letztlich nicht aufgrund von Beweismängeln Verluste (in welcher Art und Weise auch immer) erleiden zu müssen.

Die fundierte und rechtssichere Ausarbeitung der vertraglichen Gestaltung beugt daher späteren Problemen vor. Durch die detaillierte Erörterung und Erfassung aller Probleme und Fragen im Vorfeld, kann ich meinen Mandanten den besten Schutz für eine gute Unternehmenszukunft bieten.

Neben der Errichtung diversester wirtschaftsrelevanter Verträge kämpfe ich für meine Mandanten auch bei Streitigkeiten aus diesen vor den Gerichten.